Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Vorgangsweise der Zusammenrechnung des Erwerbes für die Ermittlung der ErbSt, unter Berücksichtigung der Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse.
Rechtsgrundlagen: ErbStG; § 6 ErbStG; § 8 ErbStG; § 11 ErbStG; § 14 ErbStG; § 15 ErbStG; § 15a ErbStG; § 19 ErbStG; § 23a ErbStG; BAO