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Zusammenrechnung des Erwerbes (§ 11 ErbStG). Änderung der Verhältnisse bzw der Rechtslage während des Zusammenrechnungszeitraumes

SteuerrechtTaucher, OttoNZ 2002/53NZ 2002, 129 - 136 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Vorgangsweise der Zusammenrechnung des Erwerbes für die Ermittlung der ErbSt, unter Berücksichtigung der Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse.

Rechtsgrundlagen: ErbStG; § 6 ErbStG; § 8 ErbStG; § 11 ErbStG; § 14 ErbStG; § 15 ErbStG; § 15a ErbStG; § 19 ErbStG; § 23a ErbStG; BAO

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