§ 9 Abs 1 und 2 WEG; § 1 AnfO; § 11 AnfO
Der Leitsatz bestimmt, dass sich die Anfechtung eines auf beiden Teilen des Ehegattenwohnungseigentums lastenden Veräußerungs- und Belastungsverbotes gegen beide Anteileigentümer richten muss.
§ 9 Abs 1 und 2 WEG; § 1 AnfO; § 11 AnfO
Der Leitsatz bestimmt, dass sich die Anfechtung eines auf beiden Teilen des Ehegattenwohnungseigentums lastenden Veräußerungs- und Belastungsverbotes gegen beide Anteileigentümer richten muss.