§§ 81 ff EheG; § 235 Abs 1 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob eine dem Ehegatten während der Ehe geschenkt Liegenschaft, der nachehelichen Aufteilung unterliegt, und somit das Begehren auf eine Benützungsregelung an den Außerstreitrichter zu überweisen ist.