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§ 472 ABGB - Inhalt einer Duldungsservitut

ZivilrechtNZ 2002/48NZ 2002, 118 Heft 4 v. 1.4.2002

§ 472 ABGB

Der Leitsatz befasst sich mit der "bejahenden Servitut" iSd § 472 ABGB, die sowohl eine Duldungs-, als auch eine Unterlassungspflicht beinhaltet.

OGH 21.11.2000, 5 Ob 281/00k

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