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§ 61 GBG; § 261 Abs 6 ZPO - Zuständigkeit zur Bewilligung der Anmerkung der Teilungsklage

ZivilrechtNZ 2002/25NZ 2002, 71 - 72 Heft 3 v. 1.3.2002

§ 61 GBG; § 261 Abs 6 ZPO

Die Entscheidung befasst sich mit der Zuständigkeit des angerufenen Prozessgerichts über die Teilungsklage für die Bewilligung der Streitanmerkung.

OGH 06.12.2000, 7 Ob 267/00s

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