§ 61 GBG; § 261 Abs 6 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Zuständigkeit des angerufenen Prozessgerichts über die Teilungsklage für die Bewilligung der Streitanmerkung.
OGH 06.12.2000, 7 Ob 267/00s
§ 61 GBG; § 261 Abs 6 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Zuständigkeit des angerufenen Prozessgerichts über die Teilungsklage für die Bewilligung der Streitanmerkung.
OGH 06.12.2000, 7 Ob 267/00s