§ 13 Abs 2 ErbStG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Entstehen des Abgabenanspruches, und mit der Gesamtschuldnerhaftung des Erben.
VwGH 09.11.2000, 2000/16/0376
§ 13 Abs 2 ErbStG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Entstehen des Abgabenanspruches, und mit der Gesamtschuldnerhaftung des Erben.
VwGH 09.11.2000, 2000/16/0376