§ 364 ABGB; § 364a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Einbeziehung von Nachbargebäuden in den Schutzzweck des Vertrages zwischen Bauherrn und Bauführer, und den nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen des Grundeigentümers für Schäden, die im Zuge von Straßenarbeiten am Nachbargrundgrundstück, entstanden.