§ 94 Abs 1 Z 2 und 3 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit der Geltendmachung des Mangels der Zuschlagserteilung, wegen behaupteten Mangels der Prozessfähigkeit des Erstehers, im Grundbuchsverfahren zur Verbücherung des Eigentums.
OGH 13.11.2001, 5 Ob 185/01v