§ 13 Abs 2 BewG
Die Leitsätze befassen sich mit der Geeignetheit des "Wiener Verfahrens" als Grundlage für die Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile.
VwGH 18.07.2001, 99/13/0217
§ 13 Abs 2 BewG
Die Leitsätze befassen sich mit der Geeignetheit des "Wiener Verfahrens" als Grundlage für die Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile.
VwGH 18.07.2001, 99/13/0217