§§ 119 ff NO
Die Entscheidung befasst sich mit Haftungsfragen bzgl der Tätigkeit des Dauersubstituten eines Notars, wenn kein Substitutionsfall nach § 119 Abs 1 NO vorliegt, und dem Substituten auch kein Auftrag iSd § 121 Abs 2 NO erteilt worden ist. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.