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§ 122 GBG; § 9 AußStrG

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2002/543NZ GBSlg 2002, 316 Heft 10 v. 1.10.2002

§ 122 GBG; § 9 AußStrG

Die Entscheidung befasst sich mit der Rekurslegitimation eines Erben, der durch rechtskräftige Einantwortung der Liegenschaft zum außerbücherlichen Eigentümer geworden ist.

OGH 23.10.2001, 5 Ob 250/01b

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