§ 122 GBG; § 9 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rekurslegitimation eines Erben, der durch rechtskräftige Einantwortung der Liegenschaft zum außerbücherlichen Eigentümer geworden ist.
OGH 23.10.2001, 5 Ob 250/01b
§ 122 GBG; § 9 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rekurslegitimation eines Erben, der durch rechtskräftige Einantwortung der Liegenschaft zum außerbücherlichen Eigentümer geworden ist.
OGH 23.10.2001, 5 Ob 250/01b