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§ 21 GBG; § 13c Abs 3 bis 5 WEG - Klagsanmerkung des Vorzugspfandrechts nach § 13c WEG gegen Ersteher auch vor Eigentumseintrag

ZivilrechtNZ 2002/119NZ 2002, 306 - 307 Heft 10 v. 1.10.2002

§ 21 GBG; § 13c Abs 3, 4 und 5 WEG

Die Entscheidung befasst sich mit der Durchbrechung des Vormannprinzips für die Klagsanmerkung des Vorzugspfandrechtes.

OGH 12.06.2001, 5 Ob 207/00b

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