§ 88 EO; § 54 EO; § 97; § 208 EO; § 98 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit der Angabe des Geburtsdatums des betreibenden Gläubigers eines Zwangsversteigerungsverfahrens.
§ 88 EO; § 54 EO; § 97; § 208 EO; § 98 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit der Angabe des Geburtsdatums des betreibenden Gläubigers eines Zwangsversteigerungsverfahrens.