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§§ 130 ff GBG - Kein Rechtsmittel gegen die (auch zweitinstanzliche) Entscheidung, die Grundbuchsbereinigung ablehnt

ZivilrechtNZ 2001, 342 - 343 Heft 8 v. 1.8.2001

§§ 130 ff GBG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anfechtbarkeit einer Entscheidung, die die Grundbuchsbereinigung ablehnt, und mit dem Rekursrecht des Betroffenen gegen die Löschungsanordnung einer Eintragung.

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