§ 9 Abs 7 VStG; § 28 AO; § 53 AO; § 42 EO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage möglicher Einwendungen gegen die Fahrnisexekution gegen eine sich im Ausgleich befindliche GmbH für die Hereinbringung einer, über den Geschäftsführer verhängten, Geldstrafe.