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§ 871 ABGB; § 116 AußStrG - Unanfechtbarkeit der Erbserklärung

ZivilrechtNZ 2001, 176 - 179 Heft 3 v. 1.3.2001

§ 871 ABGB; § 116 AußStrG

Die Entscheidung bestimmt, dass die Erbserklärung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann.

OGH 12.04.2000, 4 Ob 80/00v

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