§ 871 ABGB; § 116 AußStrG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Erbserklärung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann.
OGH 12.04.2000, 4 Ob 80/00v
§ 871 ABGB; § 116 AußStrG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Erbserklärung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann.
OGH 12.04.2000, 4 Ob 80/00v