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§§ 210, 224 EO; §§ 1358, 447, 454 ABGB - Erforderliche urkundliche Nachweise des Afterhypothekars für Barzahlungsbegehren in der Meistbotsverteilung

ZivilrechtNZ 2001, 130 - 132 Heft 2 v. 1.2.2001

§ 210 EO; § 224 EO; § 1358 ABGB; § 447 ABGB; § 454 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Verpflichtung des Afterhypothekars sowohl den Bestand seiner Forderung, als auch die des Hauptpfandgläubigers urkundlich nachzuweisen, um die Barzahlung aus dem Meistbot zu erreichen.

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