§ 130 GBG; § 131 GBG; § 364c ABGB; § 33 TirGVG; § 34 TirGVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise im Falle eines grundbücherlich bereits durchgeführten Kaufvertrages, dem nachträglich die grundverkehrsbehördliche Genehmigung entzogen worden ist, wenn zwischenzeitlich auf dem Grundstück ein Veräußerungs- und Belastungsverbot bzw. ein Pfandrecht eingetragen wurden.