§ 75 GBG; § 86 GBG; § 177 AußStrG
Die Entscheidung bestimmt, dass ein Verbücherungsbegehren ausschließlich im Verlassenschaftsverfahren zulässig ist, und nicht mit Anträgen an das Grundbuchsgericht kumuliert werden kann.
OGH 21.11.2000, 5 Ob 287/00t
§ 75 GBG; § 86 GBG; § 177 AußStrG
Die Entscheidung bestimmt, dass ein Verbücherungsbegehren ausschließlich im Verlassenschaftsverfahren zulässig ist, und nicht mit Anträgen an das Grundbuchsgericht kumuliert werden kann.
OGH 21.11.2000, 5 Ob 287/00t