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§ 758 ABGB - Keine Übernahme eines auf § 758 ABGB beruhenden Wohnrechts durch den Ersteher bei Zwangsversteigerung

ZivilrechtNZ 2001, 441 - 444 Heft 11 v. 1.11.2001

§ 758 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtsnatur des Wohnrechts des überlebenden Ehegatten nach § 758 ABGB, hinsichtlich der Frage seiner Übernahmeverpflichtung durch den Erwerber im Zwangsversteigerungsverfahren.

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