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§ 1011 ABGB; §§ 389, 397 EO - Voraussetzungen der Bewilligung pfandweiser Beschreibung der vom Bestandnehmer eingebrachten Sachen

ZivilrechtNZ 2000, 285 - 286 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 1011 ABGB; § 389 EO; § 397 EO

Die Entscheidung befasst sich mit einem Antrag auf pfandweise Beschreibung der in die Bestandobjekte eingebrachten Fahrnisse zugunsten rückständiger Mietzinsforderungen.

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