§ 9 Abs 1 BAO
Die Entscheidung befasst sich mit der Befreiung einer sich im Ausgleich befindlichen GmbH & Co KG von der Abgabenverbindlichkeit, die der nach § 9 BAO haftenden Vertreter jedoch nicht für sich in Anspruch nehmen kann. Mit Anmerkung von Dietmar Aigner.