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§ 472 ABGB - Erlöschen der Servitut wegen Nutzlosigkeit

ZivilrechtNZ 2000, 215 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 472 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit dem Erlöschen eines Servituts wegen völliger Zwecklosigkeit oder dauernder Unmöglichkeit der Dienstbarkeitsausübung.

OGH 04.02.1999, 4 Ob 340/98y

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