§ 1489 ABGB; § 879 Abs 1 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Beginn der Verjährungsfrist im Falle von mehreren Teilschäden, mit zum Teil unvorhersehbaren schädigenden Wirkungen, und mit der Frage der Rechtswirksamkeit einer diesbezüglichen Abfindungserklärung.