§ 210 EO; § 216 Abs 1 Z 1 EO
Die Entscheidung befasst sich mit der Notwendigkeit der Anmeldung und des Nachweises von Ansprüchen auf Verwaltungskosten im Vorzugsrang des § 216 Abs 1 Z 1 EO vor oder bei der Meistbotverteilungstagsatzung.
§ 210 EO; § 216 Abs 1 Z 1 EO
Die Entscheidung befasst sich mit der Notwendigkeit der Anmeldung und des Nachweises von Ansprüchen auf Verwaltungskosten im Vorzugsrang des § 216 Abs 1 Z 1 EO vor oder bei der Meistbotverteilungstagsatzung.