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§§ 210, 216 Abs 1 Z 1 EO - Aufschlüsselung und Belege für zuzuweisende Verwaltungskosten bei Wohnungseigentum

ZivilrechtNZ 2000, 185 - 186 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 210 EO; § 216 Abs 1 Z 1 EO

Die Entscheidung befasst sich mit der Notwendigkeit der Anmeldung und des Nachweises von Ansprüchen auf Verwaltungskosten im Vorzugsrang des § 216 Abs 1 Z 1 EO vor oder bei der Meistbotverteilungstagsatzung.

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