§ 150 EO; § 508 ABGB; § 521 ABGB; § 863 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang der Lastenübernahme des Erwerbers einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren, mit den Voraussetzungen, unter denen der Erwerber in die Urkundensammlung Einsicht zu nehmen hat, und mit der Frage der Einordnung eines Wohnungsrechts an selbstständigen Gebäuden als Fruchtgenuss oder als Wohnungsgebrauchsrecht.