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§ 180 Abs 2 ABGB - Altersunterschied bei Adoption

ZivilrechtNZ 2000, 152 - 154 Heft 5 v. 1.5.2000

§ 180 Abs 2 ABGB

Die Entscheidung befasst sich im konkreten Fall mit der Zulässigkeit der Adoption, wenn der Altersunterschied zwischen Annehmenden und Wahlkind keine 16 Jahre beträgt.

OGH 22.10.1999, 1 Ob 252/99m

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