§ 180 Abs 2 ABGB
Die Entscheidung befasst sich im konkreten Fall mit der Zulässigkeit der Adoption, wenn der Altersunterschied zwischen Annehmenden und Wahlkind keine 16 Jahre beträgt.
OGH 22.10.1999, 1 Ob 252/99m
§ 180 Abs 2 ABGB
Die Entscheidung befasst sich im konkreten Fall mit der Zulässigkeit der Adoption, wenn der Altersunterschied zwischen Annehmenden und Wahlkind keine 16 Jahre beträgt.
OGH 22.10.1999, 1 Ob 252/99m