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§§ 1009, 1012 ABGB - Treuhänderhaftung bei gescheitertem Vertrag

ZivilrechtNZ 2000, 112 - 114 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 1009 ABGB; § 1012 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang der Haftung eines einen Liegenschaftsverkauf treuhändig abwickelnden Rechtsanwaltes bei Scheitern dieses Vertrages.

OGH 10.09.1998, 6 Ob 159/98w

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