§ 785 ABGB; § 916 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass die umgangene Norm des § 785 ABGB auch auf die zur Umgehung gewählte Vorgangsweise anzuwenden ist.
OGH 29.04.1999, 2 Ob 354/98t
§ 785 ABGB; § 916 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass die umgangene Norm des § 785 ABGB auch auf die zur Umgehung gewählte Vorgangsweise anzuwenden ist.
OGH 29.04.1999, 2 Ob 354/98t