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§ 24 FBG - Kein Rechtsmittel gegen Androhung einer Zwangsstrafe gem § 24 Abs 1 FBG

ZivilrechtNZ 2000, 94 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass gegen die bloße Androhung einer Zwangsstrafe kein Rechtsmittel zusteht.

OLG Wien 31.08.1999, 28 R 135/99z

Rechtsgrundlagen: § 24 FBG

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