§ 4 BAO
Die Entscheidung bestimmt, dass rückwirkende privatrechtliche Vereinbarungen abgabenrechtlich nicht anzuerkennen sind.
VwGH 25.03.1999, 96/15/0079
§ 4 BAO
Die Entscheidung bestimmt, dass rückwirkende privatrechtliche Vereinbarungen abgabenrechtlich nicht anzuerkennen sind.
VwGH 25.03.1999, 96/15/0079