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§ 4 BAO - Rückwirkung im Steuerrecht

ZivilrechtNZ 2000, 10 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 4 BAO

Die Entscheidung bestimmt, dass rückwirkende privatrechtliche Vereinbarungen abgabenrechtlich nicht anzuerkennen sind.

VwGH 25.03.1999, 96/15/0079

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