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§§ 1175 ff, 1215, 1435 ABGB - Bereicherungsanpruch aus gemeinsamen Hausbau bei letztlicher Zweckverfehlung

ZivilrechtNZ 2000, 19 - 21 Heft 1 v. 1.1.2000

§§ 1175 ff ABGB; § 1215 ABGB; § 1435 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des schlüssigen Zustandekommens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Anschaffung eines Hauses, und mit etwaigen Rückforderungsansprüchen nach § 1435 ABGB wegen Nichtvorliegens einer Gemeinschaftsorganisation.

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