§§ 1175 ff ABGB; § 1215 ABGB; § 1435 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des schlüssigen Zustandekommens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Anschaffung eines Hauses, und mit etwaigen Rückforderungsansprüchen nach § 1435 ABGB wegen Nichtvorliegens einer Gemeinschaftsorganisation.