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§§ 136, 104 Abs 2 und 3 GBG - Keine Berichtigung des Grundbuchs, wenn Beschluss mit fehlerhafter Grundlage eingetragen wurde

ZivilrechtNZ 2000, 369 - 370 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 136 GBG; § 104 Abs 2 und 3 GBG

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für eine Grundbuchsberichtigung, im konkreten Fall wegen eines fehlerhaften richterlichen Bewilligungsbeschlusses.

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