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§§ 13, 32 LiegTeilG

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2000/477NZ GBSlg 2000, 318 Heft 10 v. 1.10.2000

§ 13 LiegTeilG; § 32 LiegTeilG

Die Entscheidung bestimmt, dass Beschlüsse die aufgrund von Anmeldungsbögen erlassen wurden, nach den Rechtsmittelvorschriften des Verfahrens außer Streit angefochten werden können.

OGH 15.06.1999, 5 Ob 260/98s

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