§ 13 LiegTeilG; § 32 LiegTeilG
Die Entscheidung bestimmt, dass Beschlüsse die aufgrund von Anmeldungsbögen erlassen wurden, nach den Rechtsmittelvorschriften des Verfahrens außer Streit angefochten werden können.
OGH 15.06.1999, 5 Ob 260/98s
§ 13 LiegTeilG; § 32 LiegTeilG
Die Entscheidung bestimmt, dass Beschlüsse die aufgrund von Anmeldungsbögen erlassen wurden, nach den Rechtsmittelvorschriften des Verfahrens außer Streit angefochten werden können.
OGH 15.06.1999, 5 Ob 260/98s