Seit 1. Jänner 2025 unterliegen in Österreich in Verkehr gebrachte Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter einem Pfand in Höhe von EUR 0,25 je Verpackung. Dieses so genannte Einwegpfand unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht vom bereits bekannten Mehrwegpfand (zB auf bestimmte Glasflaschen), wobei die konzeptionellen Unterschiede in der Ausgestaltung auch eine gänzlich unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung mit sich bringen.

