Der Beitrag stellt das bestehende Direktleitungsregime dem durch den vorliegenden Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) geplanten gegenüber. Nach einer Darlegung der aktuellen unionalen und nationalen Rechtslage sowie der durch den VwGH für Direktleitungen etablierten Kriterien, werden die im Entwurf des ElWG für den Begriff „Direktleitung“ vorgesehene Legaldefinition sowie das geplante materiellrechtliche Direktleitungsregime untersucht. Dabei setzt sich der Beitrag speziell mit der Bedeutung von nach dem neuen Regime zu verhindernden „Ringflüssen“ auseinander.

