Seit dem 29. Juni 2024 ist die VO (EU) 2024/1735 zur Stärkung des europäischen Ökosystems für Netto-Null-Technologien („Netto-Null-Industrie-VO“ bzw „Net-Zero Industry Act“ im Folgenden: „NZIA“) in Kraft. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat zu den enthaltenen vergaberechtlichen Sonderbestimmungen (Art 25 NZIA) im August 2024 ein ausführliches Rundschreiben publiziert, in welchem es die neuen Bestimmungen und seine Rechtsansicht dazu darstellt.1 Der nachstehende Praxisbeitrag soll den Einstieg in Art 25 NZIA in Form einer erläuterten Checkliste erleichtern, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben oder die eingehende vergaberechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzen zu können oder zu wollen.

