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Der Net-Zero Industry Act (NZIA) – Checkliste zur Anwendung der vergaberechtlichen Sonderbestimmungen des Art 25 NZIA

PraxisÖsterreichDr. Oliver S Mandl , Dr. Stefan M UllreichNR 2025, 180 Heft 2 v. 20.8.2025

Seit dem 29. Juni 2024 ist die VO (EU) 2024/1735 zur Stärkung des europäischen Ökosystems für Netto-Null-Technologien („Netto-Null-Industrie-VO“ bzw „Net-Zero Industry Act“ im Folgenden: „NZIA“) in Kraft. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat zu den enthaltenen vergaberechtlichen Sonderbestimmungen (Art 25 NZIA) im August 2024 ein ausführliches Rundschreiben publiziert, in welchem es die neuen Bestimmungen und seine Rechtsansicht dazu darstellt.11Bundesministerium für Justiz, Rundschreiben. Verordnung (EU) 2024/1735 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 ; neue vergaberechtliche Verpflichtungen seit dem 29. 6. 2024 für Aufträge und Konzessionen, die Netto-Null-Technologien umfassen, 9. 8. 2024, https://www.bmj.gv.at/themen/Vergaberecht/dokumente-zum-vergaberecht/vergaberechtliche-rundschreiben.html (24. 3. 2025). Der nachstehende Praxisbeitrag soll den Einstieg in Art 25 NZIA in Form einer erläuterten Checkliste erleichtern, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben oder die eingehende vergaberechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzen zu können oder zu wollen.

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