Mit der EU-Luftqualitäts-RL neu passte die Europäische Union – den aktualisierten Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgend – die unionsrechtlich vorgeschriebenen Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe an. Die Mitgliedstaaten haben nun rund zwei Jahre Zeit, die nationalen Regelungen entsprechend anzupassen. Auch in Österreich besteht Nachholbedarf. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Neuerungen und Erfordernisse der EU-Luftqualitäts-RL neu.

