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Künstliche Intelligenz: Am besten nachhaltig und vertrauenswürdig

EditorialRA Mag. Stefan HumerNR 2025, 102 Heft 2 v. 20.8.2025

Die Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz (KI) und Nachhaltigkeit hat trotz der zentralen Bedeutung beider Aspekte in der medialen Berichterstattung und der juristischen Aufarbeitung bisher vergleichsweise wenig Beachtung gefunden. Nachhaltigkeit ist ein Begriff mit verschiedenen Facetten. Neben dem Umweltschutz sind insbesondere auch soziale Aspekte, wie etwa das Streben nach einer inklusiven und gerechten Gesellschaft erfasst.11Vgl die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Insofern gibt es Gemeinsamkeiten mit dem Konzept der ethischen bzw vertrauenswürdigen KI, durch die sichergestellt werden soll, dass KI uns Menschen (und der Natur) zugutekommt und unser (kollektives) Wohlergehen verbessert. Auch der Artificial Intelligence Act (AI Act)22Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU , (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz), ABl L 2024/1689. spricht diese beiden Dimensionen der Nachhaltigkeit an; und zwar gleich in seinem ersten Erwägungsgrund: „Menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI soll gefördert und (…) Umweltschutz sichergestellt werden“.

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