Die RED III verlangt erhebliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Ausbaus von Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) wie die Ermittlung von Potenzialgebieten, die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Maßnahmen der Verfahrensbeschleunigung und die Festlegung des „überragend wichtigen Interesses“. Wegen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung sind Bund und Länder gefordert. Der Beitrag gibt einen Überblick über Anforderungen und Stand der Umsetzungen.

