Auf Gebäude entfallen 40 % des Endenergieverbrauchs der EU und 36 % ihrer energiebedingten Treibhausgasemissionen, wobei 75 % der europäischen Gebäude immer noch nicht energieeffizient sind.1 Diese massive Bedeutung des Gebäudebestandes für die Erreichung der unionsrechtlichen Klimaziele2 war Anlass für den Unionsgesetzgeber, die bisher bestehende Fassung der Gebäudeenergieeffizienz-RL3 durchgreifend zu novellieren und zu erneuern. Das Endprodukt ist die seit 28. Mai 2024 in Kraft stehende konsolidierte Neufassung der Gebäudeenergieeffizienz-RL („Energy Performance of Buildings Directive“).4

