Die Europäische Nachhaltigkeitsgesetzgebung steht vor einer Zeitenwende: Während bisher das Prinzip „je mehr desto besser“ zu dominieren schien, gilt nunmehr „weniger ist mehr“. Tatsächlich stellt die Flut von europäischen Nachhaltigkeitsgesetzen, hier seien vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD),1 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD),2 die Offenlegungs-VO (Sustainable Finance Disclosures Regulation, kurz SFDR)3 und die Taxonomie-VO4 genannt, die direkt und indirekt erfassten Rechtsträger vor kaum zu bewältigende Anforderungen. Aufgrund ihres unsystematischen und komplexen Regelungsansatzes wurde die europäische Nachhaltigkeitsgesetzgebung wohl zu Recht sowohl von der Praxis als auch von der Wissenschaft stark kritisiert. Ernsthaft neue Impulse setzte aber erst Mario Draghi, unter anderem ehemaliger Präsident der Europäischen Zentralbank, mit seinem Bericht „The future of European competitiveness“.5 In diesem verweist er auf die Notwendigkeit, die europäische Innovationslücke zu schließen, um die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten. Dazu müssten auch unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden: „The problem is not that Europe lacks ideas or ambition. [...] But innovation is blocked at the next stage: we are failing to translate innovation into commercialisation, and innovative companies that want to scale up in Europe are hindered at every stage by inconsistent and restrictive regulations.“

