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Der Tanz der europäischen Nachhaltigkeitsgesetzgebung: Zwei Schritte vor, einer zurück

EditorialJulia ToldNR 2025, 2 Heft 1 v. 12.5.2025

Die Europäische Nachhaltigkeitsgesetzgebung steht vor einer Zeitenwende: Während bisher das Prinzip „je mehr desto besser“ zu dominieren schien, gilt nunmehr „weniger ist mehr“. Tatsächlich stellt die Flut von europäischen Nachhaltigkeitsgesetzen, hier seien vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD),11RL 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG , 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. ABl L 2022/322, 15. die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD),22RL 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 , ABl 2024/1760, 1. die Offenlegungs-VO (Sustainable Finance Disclosures Regulation, kurz SFDR)33Verordnung meint VO 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ABl L 2019, 317, 1. und die Taxonomie-VO44VO (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 , ABl L 2020/198, 13. genannt, die direkt und indirekt erfassten Rechtsträger vor kaum zu bewältigende Anforderungen. Aufgrund ihres unsystematischen und komplexen Regelungsansatzes wurde die europäische Nachhaltigkeitsgesetzgebung wohl zu Recht sowohl von der Praxis als auch von der Wissenschaft stark kritisiert. Ernsthaft neue Impulse setzte aber erst Mario Draghi, unter anderem ehemaliger Präsident der Europäischen Zentralbank, mit seinem Bericht „The future of European competitiveness“.55Siehe https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/draghi-report_en?prefLang=de&etrans=de (24. 2. 2025). In diesem verweist er auf die Notwendigkeit, die europäische Innovationslücke zu schließen, um die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten. Dazu müssten auch unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden: „The problem is not that Europe lacks ideas or ambition. [...] But innovation is blocked at the next stage: we are failing to translate innovation into commercialisation, and innovative companies that want to scale up in Europe are hindered at every stage by inconsistent and restrictive regulations.“

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