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Ausstehende Umsetzung der CSRD in das nationale Recht: Folgen und Handlungsbedarfe

AufsatzNachhaltigkeitsrechtDr. Josef BaumüllerNR 2024, 354 Heft 4 v. 30.12.2024

Der österreichische Gesetzgeber hat es verabsäumt, die Inhalte der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) rechtzeitig in nationales Recht zu übernehmen. Dies ist insofern besonders problematisch, als die Richtlinie die ersten Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2024 einer Berichtspflicht unterwirft. Der vorliegende Beitrag umreißt die Folgen dieses Versäumnisses, Handlungsempfehlungen für die davon betroffenen Unternehmen sowie noch erforderliche Klärungen, bevor das nationale Gesetz verabschiedet werden kann.

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