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Data Act und Datenbankschutz – der Schutzrechtsausschluss nach Art 43 Data Act

DatenrechtLeonhard WinkelbauerMedien und Recht 2025, 256 Heft 5 v. 15.11.2025

I. Einleitung

Der Data Act1)1)VO (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der VO (EU) 2017/2394 und der RL (EU) 2020/1828 (Datenverordnung), ABl L 2023/2854. (DA) ist seit 12.09.2025 in Kraft.2)2)Art 50 DA, wobei einzelne Bestimmungen erst zu einem späteren Zeitpunkt (vollständig) in Kraft treten: So die Produktdesignverpflichtung ("accessibility by design") des Art 3 Abs 1 DA erst in einem und die B2B-Klauselkontrolle des Art 13 DA für bestimmte Altverträge erst in zwei Jahren. Als elementarer Bestandteil der europäischen Datenstrategie soll dieser maßgeblich zum Aufbau eines Binnenmarkts für Daten beitragen und somit die europäische Datenwirtschaft im internationalen Feld konkurrenzfähig machen. Erreichen will der europäische Gesetzgeber dies insbesondere mit der Einführung von Datenzugangs-, Nutzungs- und Weitergaberechten, um einer Konzentration von Daten bei einzelnen Unternehmen vorzubeugen und eine Wertschöpfung durch unter-

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