Die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung ist am 9. April 2024 in Kraft getreten.1) Die maßgeblichen Bestimmungen gelten seit dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für Verlage und andere Medienunternehmen sowie Werbedienstleister ergeben sich daraus konkrete rechtliche und – durchaus erhebliche – organisatorische (Mehr-)Anforderungen.2) Die Kennzeichnungs- und Transparenzpflicht betrifft Printanzeigen in Druckmedien, Rundfunkwerbung sowie entgeltliche Einschaltungen auf Webseiten, Suchmaschinen und Online-Plattformen.

