OLG Wien 26.03.2025, 17 Bs 34/25m (Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 24.10.2024, 92 Hv 21/24t)
§ 7a Abs 1 MedienG
Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit iS des § 7a Abs 1 erster Fall MedienG ("wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit") wird ua bei Politikern, führenden Wirtschaftstreibenden, Spitzenbeamten, prominenten Künstlern und Sportlern angenommen. Doch nicht jede Tätigkeit eines Beamten in einem politisch geführten Bundesministerium (auch nicht als Mitglied des Kabinetts) verschafft diesem eine politikerähnliche Position in der Öffentlichkeit.

