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Mitteilung nach § 37 MedienG - Verjährung des Medieninhaltsdelikts

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2024, 104 Heft 3 v. 15.7.2024

OGH 11.03.2024, 15 Os 12/24i
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Graz, 5 Hv 20/23t; OLG Graz 21.12.2023, 8 Bs 158/23f; Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes)

§§ 33 Abs 2, 34 Abs 3 MedienG

Die Einziehung in einem selbständigen Verfahren nach § 33 Abs 2 MedienG – und damit die Antragstellung zur Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37 MedienG – ist selbst dann noch möglich, wenn die Strafbarkeit des Medieninhaltsdelikts bereits verjährt ist.

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