OGH 10.12.2020, 4 Ob 165/20y (Vorinstanzen: OLG Linz 15.07.2020, 2 R 79/20f; LG Salzburg 29.04.2020, 57 Cg 28/17x) – Fotografenhonorar II*)/Kochbuchfotos
§§ 86, 87 Abs 1 und 2 UrhG; §§ 884, 934 ABGB; § 354 UGB; § 273 ZPO
1. Setzt eine Vereinbarung, mit welcher dem Auftraggeber Nutzungsrechte an Fotos eingeräumt werden, eine ergänzende Honorarvereinbarung voraus, trifft den Vertragspartner des Fotografen nach Erhalt eines entsprechenden Angebots des Fotografen eine Äußerungsobliegenheit, widrigenfalls von der (stillschweigenden) Annahme des Angebots auszugehen ist.