OGH 29.01.2021, 6 Ob 241/20i
(Vorinstanzen: OLG Wien 28.07.2020, 30 R 135/20y; HG Wien 07.04.2020, 57 Cg 5/19i) – Justizwachebeamter
§ 78 UrhG; § 7a MedienG
1. Ist eine beanstandete Bildnisveröffentlichung geeignet, den Erfolg von Amtshandlungen zu beeinträchtigen, die die abgebildete Person im Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs als Polizist durchzuführen hat, sind deren berechtigte Interessen durch eine ohne ihre Zustimmung erfolgte identifizierende Bildberichterstattung, die sie in ihrem beruflichen Lebenskreis bei Ausübung einer Amtshandlung auf offener Straße zeigt, verletzt. Dies gilt auch für die Abbildung eines Justizwachebeamten in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit.